Definition:
Der Finanzbereich ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit ver- bundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherheitsbeziehungen zwischen Unternehmern und Kapitalgebern.
Geschichte:
Anfänglich betrachtete man unter dem Stichwort Finanzierung nur die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Wertpapieren. Später wurde der Begriff um die Kapitalrückzahlung und -umschichtung bis hin zur umfassen-den "Versorgung eines Unternehmens mit Kapital" erweitert.
Die Gliederung der Finanzierung
Finanzierungsformen: Schematische Darstellung
Die Finanzierungsformen lassen sich nach der Mittelherkunft (Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung) und gleichzeitung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigenkapitalgeber bzw. Fremdkapitalgeber) gliedern, sodass sich eine Zwei-mal-zwei-Matrix ergibt:
* Außenfinanzierte Fremdfinanzierung = Kreditfinanzierung
* Außenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung
* Innenfinanzierte Eigenfinanzierung = Selbstfinanzierung
* Innenfinanzierte Fremdfinanzierung = Finanzierung aus Rückstellungen
Die Innenfinanzierung ist eine Finazierung durch Thesaurierung (Einbehaltung) vergangener Gewinne. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
* Dem Unternehmen fließen liquide Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz- und Leistungsprozess zu
* Dem Zufluss stehen keine zahlungswirksamen Auszahlungen gegenüber
Auch im Punkt Selbstfinanzierung unterscheidet man zwischen zwei Finanzierungspunkten:
* offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen
* verdeckte Selbstfinanzierung (stille Selbstfinanzierung): Auflösung von stillen Reserven
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen. Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können (in Abhängigkeit vom Steuersystem) Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch als „Schütt-aus-hol-zurück-Methode“ bekannt.
Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich: Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen, die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven resultieren aus dem Vorsichtsprinzip und der Anwendung von Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten und sind zum Teil illegal:
Überbewertung von Passiva
Unterbewertung von Aktiva
Durch die Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an ein Unternehmen gebunden, da die Zuführungen zu Rückstellungen den Jahresüberschuss mindern, so dass weniger Mittel für Ausschüttungen (Mittelabflüsse) zur Verfügung stehen. Entscheidend ist dabei die Fristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Sie werden auch als innerbetriebliche Fremdfinanzierung bezeichnet.
Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Pensionsrückstellungen, besonders in der Phase von Neuzusagen. Sie besitzen durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital aus Sicht des Unternehmens; aus Sicht vieler externer Analysten (auf jeden Fall aus Sicht der Rating-Agenturen) werden sie jedoch tatsächlich als Fremdkapital behandelt.
Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen beruht grundsätzlich auf ersparten Auszahlungen, da der Kauf des Investitionsgutes und evtl. die damit verbundene Auszahlung bereits in einer früheren Periode erfolgt ist. Damit ein Finanzierungseffekt eintritt, müssen die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen als Einzahlungen zugeflossen sein.
Werden die zurückfließenden Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so wird dies als Kapitalfreisetzungseffekt bezeichnet. Werden die freien Mittel sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten investiert, so folgt daraus der Kapazitäterweiterungseffekt.
Umschichtung und Umfinanzierung:
Umschichtungen im Vermögensbereich finden statt, wenn materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte in liquide Form überführt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Substitutionsfinanzierung. Diese Umschichtung erfolgt hauptsächlich durch den Umsatzprozess.
Umfinanzierung ist die Umschichtung von Positionen der Vermögens- und/oder Kapitalseite, ohne Veränderung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Als Außenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen Mittel von außen zugeführt werden, d.h. die nicht aus dem Leistungserstellungsprozess des Unternehmens stammen. Der Unternehmer, beziehungsweise der Eigentümer oder die Aktionäre haben die Möglichkeit, dem Unternehmen Eigenkapital zuzuführen. Hierfür werden Einlagen getätigt, wobei man von Eigenfinanzierung beziehungsweise Beteiligungsfinanzierung spricht. Allerdings kann sich das Unternehmen auch über Kredite finanzieren (über Fremdkapital), wobei man von einer Fremdfinanzierung spricht.
Als Eigenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, d.h. bei der die Anteilseigner (Eigentümer) dem Unternehmen Mittel zuführen. Sie ist auch als „Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung“ bekannt. Die Zuführung von Eigenkapital kann durch Erhöhung der Einlagen geschehen oder durch Aufnahme von neuen Gesellschaftern, welche neue Einlagen mitbringen. Ebenfalls zur Eigenfinanzierung gehört die Selbstfinanzierung. Da hier das Kapital aber von „Innen“, das heißt aus dem Unternehmensprozess kommt, ist die Selbstfinanzierung ein Teil der Innenfinanzierung. Die Eigenfinanzierung ist somit kein Unterpunkt der Außenfinanzierung, sondern der Außen- und Innenfinanzierung zuzurechnen.
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (Aktiengesellschaft, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Kommanditgesellschaft, Genossenschaft ) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen.
Stattdessen müssen die Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (nur begrenzt möglich wegen limitierten Vermögen der Gesellschafter) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden, ändern sich die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse. Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen Kommanditisten bis hin zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.
Als Fremdfinanzierung werden alle Vorgänge bezeichnet, durch die dem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Fremdfinanzierung betrifft in aller Regel eine Finanzierung durch Kredite, das heißt das Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in das Unternehmen. Aufgrund der fehlenden Mitspracherechte und Beteiligung am Gewinn/Verlust für die Kreditgeber, wird zur Gegenleistung ein Zins bezahlt. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.
Kredite werden gewöhnlich nach ihrer Laufzeit unterschieden:
* langfristige Kredite:
- Darlehen
- Obligationen
- Wandelanleihen, Optionsanleihen
- Schuldscheindarlehen
* kurzfristige Kredite
- Lieferantenkredit
- Kundenkredit
- Kontokorrentkredit
- Wechsel
- Diskontkredit
- Lombardkredit
- Rembourskredit
- Bankaval
Sonderformen: Leasing, Factoring, Mezzanine-Kapital, forderungsbesichertes Wertpapier
Leasing (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien. Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.
Leasing und Miete: Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.
Vorteile:
- Die Liquidität wird geschont (an Stelle eines einmalig höheren Liquiditätsabflusses findet ein kontinuierlicher niedrigerer Liquiditätsabfluss statt)
- Leasing ist für ein junges Unternehmen nur sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet, damit es seine Steuerlast mindern kann.
- Leasing ist für den Leasingnehmer bilanzneutral: für steuerrechtlich einwandfreie, d. h. entsprechend den Leasingerlassen gestaltete Leasingverträge, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber
- Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert
- Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
- Die Vorteile von Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
Nachteile:
- Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen Verkauf bei Nichtnutzung oder plötzlichem dringenden Geldbedarf.
- Die Gesamtkosten des Leasings sind, betrachtet man den gesamten Nutzungszeitraum, in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Objektes, weil der Leasinggeber das Ausfallrisiko kalkulieren muss und auch einen Gewinn erwartet.
- Der Leasingnehmer muss die Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterhin zahlen (Bindung an die Vertragslaufzeit).
- Bei juristischen Streitigkeiten, z. B. aus den Bereichen Garantie und Gewährleistung kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen. Der Leasingnehmer muss unter Umständen Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller sozusagen „auf eigene Rechnung“ geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an den Leasinggeber ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich.
Das Factoring ist grundsätzlich eine Form des Outsourcing. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens oder ein Ausschnitt daraus an die Factoring-Gesellschaft verkauft und im Gegenzug erhält man die sofortige Zahlung des Kaufpreises. Meist werden 90 Prozent bevorschusst. Die restlichen 10 Prozent werden ausbezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird. Beim Factoring wird die Factoring-Gesellschaft Eigentümer der Forderung und hat damit auch das Ausfallrisiko.
- Vorteile:
* Schonung der Liquidität
* kein Kreditrisiko
* Kosteneinsparungen auf Personal- und Serviceebene
* Zeiteinsparungen
* Professionalisierung des Debitorenmanagements (bei kleineren Unternehmen)
* Verbesserung des Unternehmensratings, vor allem durch Bilanzverkürzung und einhergehende höhere
Eigenkapitalsqote
* Verbreiterung der Finanzierungsbasis und gegebenenfalls größere Unabhängigkeit von der Hausbank
- Nachteil:
* hohe Kosten durch Factoring-Gesellschaft, die ein Teil des Risikos über den Preis auf den Factoring-
Kunden abwälzt
Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen (abgeleitet aus der Architektur i. S. v. Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte bzw. Residualansprüche wie den echten Gesellschaftern zu gewähren.
Mezzanine-Kapital kann eigenkapitalähnlich in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen gegeben werden. Möglich sind darüber hinaus Wandel- und Optionsanleihen. Mezzanine-Kapital, das in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, besitzt hingegen Fremdkapitalcharakter und ist in der Regel bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen.
Klassische Fremdkapitalgeber rechnen das Mezzanine i. d. R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, da es die potenziell verfügbaren Sicherheiten nicht schmälert. Dies hat zur Folge, dass nach Einbringung von Mezzanine die Kreditlinie erhöht werden kann, was wiederum eine günstigere Mischfinanzierung erlaubt.
Ein forderungsbesichertes Wertpapier ist ein Spezialform des Factorings. Hierbei werden die Forderungen nicht an einen Factor, sondern an eine speziell eingerichtete Ankaufsgesellschaft verkauft, die diese verbrieft und als Commercial Papers am Kapitalmarkt platziert. Käufer dieser CPs sind institutionelle Anleger wie Kreditinstitute und Versicherungen. Um das Ausfallrisiko der Anleger zu verringern, werden die zugrundeliegenenden Forderungen weitreichend abgesichert und die Ankaufsgesellschaft von Ratingagenturen beurteilt. Im Vergleich zum Factoring ist die Finanzierung deutlich günstiger. Allerdings ist ABS nur für große Unternehmen (Umsatz > 500 Mio. EUR) geeignet. Inzwischen gibt es auch Varianten für mittelständische Unternehmen (M-ABS), indem Forderungsbestände mehrerer Unternehmen in einem Pool gebündelt werden. Für diese Variante ist ein Forderungsbestand von mindestens 5 Mio. EUR erforderlich.
Eine Spezialfinanzierung ist ein Finanzierungsinstrument, das zu einem einzigen Zweck (Transaktion) geschaffen wird. Dabei ist die Struktur dieser Finanzierung eine Zweckgesellschaft. Nur die Forderungen aus dieser finanziellen Anschaffung werden als Vermögen gehalten. Die Forderungen werden aus den Erträgen aus diesem Vermögen zurückbezahlt.
Dieses Finanzierungsinstrument wird wegen seiner absenten Bekanntheit und oft mangelnder Kenntnisse im Bereich der Unternehmensfinanzierung fälschlicher Weise dem Grauen Kapitalmarkt zugerechnet. Hinzu kommt, dass vorwiegend größere, meist institutionelle und internationale Kapitalgesellschaften diese Finanzierungsform anbieten. Dieser territoriale und wissensbasierte Abstand zu dieser Finanzierungsform sorgt für gesteigerte Skepsis, der ein enormes Sicherheitsbedürfnis gegenübersteht, wie bei keinem anderen Finanzierungsinstrument.
Dabei ist es eine völlig legale Finanzierungsform, die auf Grund Ihres Funktionsprinzips von hiesigen Banken meist im Bereich der Immobilienfinanzierung eingesetzt wird. In der Unternehmensfinanzierung findet dieses Finanzierungsinstrument noch viel zu wenig Beachtung, zu mal die Bedingungen für Finanzierungsbedürfnisse oberhalb der 1 Mio. EUR-Grenze auf Grund des Risiko- und Eigenkapitalcharakters dieser Finanzierungsform ideale Voraussetzungen für komplementäre Finanzierungen nach den volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Regeln bietet.
Quellen: - www.google.de/Bilder
- www.wikipedia.de