Der effektive Jahreszins beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent angegeben und müsste folglich eher effektiver Jahreszinssatz lauten, aber die Bezeichnung hat sich so eingebürgert. Bei Krediten, deren Zinssatz oder/und andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern (können), wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Zinssätze:
Nominaler Zinssatz:
Das Wort nominal steht für "nennen". Es ist der Zinssatz, der sich in der Regel auf ein Jahr bezieht und der uns als Grundlage zur Berechnung der Zinsen dient.
Effektiver Zinssatz:
Das Wort effektiv steht für tatsächlich. Daher ist auch vom tatsächlichen Zinssatz die Rede. Dieser berücksichtigt nicht nur die Laufzeit des Kredites, sondern setzt die tatsächlichen Finanzkosten ins Verhältnis zum tatsächlich vom Kreditgeber bereitgestellten Kreditbetrag, dem effektiven Kreditbetrag (=Auszahlungsbetrag)
Beispiel:
Die Sparbank verlangt für einen Kredit über 50.000 EUR mit einer Laufzeit von 540 Tagen einen Zinssatz von 6 % p.a. und Bearbeitungebühren in Höhe von 1 %.
Den effektiven Zinssatz berechnet man wie folgt:
Zinsen (= 50.000,00 * 6 * 540 / 100 / 365 ) 4.438,36
+ Bearbeitungsgegühren 500,00
+ Spesen__________________________ _____________________0,00
tatsächliche Finanzosten 4.938,36
Kreditbetrag 50.000,00
- einbehaltene Beträge______________ _____________________500,00
tatsächlicher Kreditbetrag 49.500,00
eff% = Kreditkosten (tatsächliche Finanzierungskosten) * 100 * 365
Ausgezahltes Kapital (tatsächlicher Kreditbetrag) * Tage (t)
eff% = 4.938,36 * 100 * 365 = 6, 74 %
(49.000,00 * 540)
Jeder Kredit hat seinen Preis - die Finanzierungskosten (Kreditkosten)
Der aufgenommene Kreditbetrag verteuert sich durch die Kreditkosten (Zinsen und Gebühren).
Kreditbetrag
+ Kreditkosten (tatsächliche Finanzierungskosten)
Rückzahlungsbetrag
Diese Kreditkosten bezeichnen wir als tatsächliche Finanzierungskosten.
Zu den Kreditkosten (tatsächliche Finanzierungskosten gehören:
1. Zinsen:
Sie werden in der Regel nach einem Jahreszinssatz (pro anno) berechnet, z.B. 12 % p.a. Die Berechnung der Zinsen erfolgt von der bestehenden Restschuld.
Bei Ratenkrediten berechnet man die Zinsen nach einem Monatszinssatz (relativer Zinssatz pro Monat), z.B. 0,6 % p.M. Dies entspricht einem Zinssatz p.a. von 0,6 % * 12 = 7,2 %. In diesem Fall werden die Zinsen ständig vom anfänglichen Kreditbetrag berechnet, obwohl die Schulden durch die Ratenzahlung abnehmen.
2. Bearbeitungsgebühren:
Sie werden in der Regel einmalig verlangt, z.B. bei Abschluss des Kreditvertrages und/oder bei Inanspruch-nahme des Kredites. Meist betragen sie 1 % vom Nettokreditbetrag.
3. Kontoführungsgebühren:
Für das Führen des Darlehendkontos erheben die Banken Gebühren. Dies erfolgt zum einen durch eine monatlich festgelegte Gebühr und zusätzlich einer Gebühr für jede anfallende Buchung.
4. Restschuldversicherung:
Sie wird von manchen Kreditgebern (Banken) verlangt. Falls der Schuldner stirbt, zahlt die Versicherung an den Gläubiger des Kredites (Bank) die Restschuld. Bei finanziellen Engpässen des Kreditnehmers, z.B. bei Krankheit oder Arbeitlosigkeit, tritt kein Versicherungsschutz ein.
5. Vermittlungsgebühr:
Kreditvermittler verlangen eine Vermittlungsgebühr in Höhe von etwa 5 % des Nettokredits und zusätzlich zu den übrigen Kreditkosten.
Aufgabe aus Rechnungswesen:
Um ein neues Fahrzeug anschaffen zu können, will die Firma ADA-Sportartikel einen Kredit über 50.000,00 EUR aufnehmen. Das folgende Kreditangebot liegt zur Bearbeitung vor:
Bei einem Zinssatz von 5,5 % p.a. und einer Laufzeit von (18. Januar bis 30. September) 255 Tagen erhebt die Sparbank eine Bearbeitungsgebühr von 0,5 % bei Auszahlung.
1.) Der Buchungssatz bei Zielkauf des Fahrzeuges für 50.000,00 EUR netto.
0840 FP 50.000,00
2600 VORST 9.500,00 (bei 19 %) an 4400 VE 59.500,00
2.) Der Buchungssatz bei Auszahlung des Kredits.
Kredit 50.000,00 100 %
- Zinsen 5,5 %/255 Tagen 1.921,23 3,84(2465753) %
- Bearbeitungsgebühren 250,00 0,5 %_____________
Ersparnis 47.828,77 95,66 %
rel % = 5,5 % * 255 = 3,84(2465753) %
365
2800 BK an 4200 KBKV 50.000,00
3.) Berechnung des effektiven Zinssatzes für das Kreditgeschäft.
eff % = (1.921,23 + 250,00) 2.171,23 * 100 * 365 = 6,25 %
(50.000,00 - 250,00) 49.750,00 * 255
4.) Buchungssatz für die Zahlung der Zinsen im ersten Monat.
7510 ZAW an 2800 BK 97,95 <- 1.921,23 * 13 (Tage vom Januar) / 255 Tage
5.) Buchungssatz bei vereinbarter Rückzahlung des Kredits am Ende der Laufzeit.
4200 KBKV 50.000,00
6750 KGV 250,00 an 2800 BK 50.250,00
Rahmenbedingungen zur Berechnung des effektives Jahreszinssatzes
Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden.
Wenn Faktoren wie insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren in die Effektivzinssatzermittlung rechnerisch korrekt einbezogenen wurden, dann können sie bei verglichenen Darlehen durchaus unterschiedlich sein, denn die wichtigste Aufgabe der Effektivzinssatzberechnung besteht gerade darin, unterschiedlich gestaltete Kredite vergleichbar zu machen.
Im Effektivzinssatz sind keine Schätzgebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren), Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren enthalten. Dies muss berücksichtigt werden, wenn eingeholte Angebote objektiv verglichen werden sollen. Der Effektivzinssatz berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz alle weiteren preisbestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, d. h., der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an. Preisbestimmende Faktoren sind Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und -höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine.
Missbräuliche Verwendung
Der effektive Jahreszins ist eine Kenngröße, um unabhängige Kredite zu vergleichen. Ist das Darlehen fest mit dem Kauf eines Produktes verknüpft, wie beispielsweise beim Kauf eines Autos, so ist die vorrangige Kenngröße der Kaufpreis. Wird dieser nicht genannt, wie häufig in der Werbung, so ist die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes irrelevant. Um verschiedene Finanzierungen eines Produktes zu vergleichen, müsste anhand eines angenommenen effektiven Jahreszinssatzes und der Zahlungsraten der effektive Kaufpreis bestimmt werden.
Quellen: - www.google.de/Bilder
- www.wikipedia.de
- Schulbuch: BWR 9 mit Spannung und Spaß Wolf Verlag